Zum Inhalt springen Zur Fußzeile springen

Artikel 1. Definitionen und Begriffe 

DataChecker BV: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung DataChecker BV, mit Sitz in Industrieweg 15, 3641 RK, Mijdrecht (KvK-Nummer 59052872), ist der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Kunde: Die andere Partei von DataChecker BV, die einen Vertrag mit ihr abschließt. 

Vereinbarung: Die Vereinbarung über die Bereitstellung und Überprüfung von Informationen über Personen und Unternehmen, wie sie in einem von beiden Parteien vereinbarten (elektronischen) Dokument und allen darin für anwendbar erklärten Dokumenten, wie z. B. einer SLA und einer Verarbeitungsvereinbarung, niedergelegt ist. 

Operationen: Erbringung von Dienstleistungen oder Beratung und/oder Lieferung von Waren ohne Unterordnung und ohne Beschäftigung, all dies im weitesten Sinne des Wortes und wie in der Vereinbarung angegeben. 

Lieferant: Der Lieferant von DataChecker BV, der bei der Erbringung des Dienstes verwendet wird. 

Konto: Der Benutzername und das Passwort, mit denen der Kunde Zugang zum System von DataChecker BV erhält. 

Dienst: Die spezifische Dienstleistung, die DataChecker BV mit dem Kunden vereinbart, ist im Vertrag angegeben. 
Log-in-Verfahren: Das von DataChecker BV vorgeschriebene Verfahren, um dem Kunden den Zugang zum Service zu ermöglichen. 

Geschrieben: Neben der Schriftform auch E-Mail und andere Formen der elektronischen Kommunikation, sofern die Identität und Integrität des (Absenders der) E-Mail hinreichend gesichert ist. 

Bedingungen: Diese allgemeinen Bedingungen und Konditionen 

Artikel 2 - Anwendbarkeit der Bedingungen 

  1. Die Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge zwischen der DataChecker BV und einem Kunden, auf die die DataChecker BV diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat. Der Abschluss eines Vertrages mit der DataChecker BV bedeutet, dass der Kunde die Anwendbarkeit dieser Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert. 
  2. Die Bedingungen gelten auch für Verträge mit der DataChecker BV, für deren Ausführung Dritte von der DataChecker BV eingeschaltet werden müssen. 
  3. Abweichungen von den Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag, auf den sich die Abweichungen beziehen. 
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sind oder zu irgendeinem Zeitpunkt für nichtig erklärt werden können, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig anwendbar. DataChecker BV und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die ungültigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich beibehalten werden. 
  5. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt. 
  6. Enthalten diese Bedingungen und der Vertrag widersprüchliche Bestimmungen, so sind die im Vertrag enthaltenen Bedingungen maßgebend. 
  7. Für die Ausführung des Dienstes können zusätzliche Bedingungen gelten, zum Beispiel vom Lieferanten. Diese werden dem Kunden von DataChecker BV rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Mit der Nutzung des Dienstes werden diese zusätzlichen Bedingungen akzeptiert. 
  8. Bestehen Unklarheiten bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen, so ist die Auslegung "im Sinne" dieser Bestimmungen vorzunehmen. 
  9. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Bedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation "im Geiste" dieser Bedingungen zu beurteilen. 
  10. DataChecker BV behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen gelten daher auch für bereits abgeschlossene Verträge. 

Artikel 3: Angebot 

  1. Die Angebote von DataChecker BV sind freibleibend und gelten bis vierzehn (14) Tage nach Versand durch DataChecker BV, sofern im Angebot nicht anders angegeben. 
  2. Alle Kostenvoranschläge und Angebote beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Erweisen sich die Angaben als unrichtig oder unvollständig, kann der Abnehmer aus einem (angenommenen) Angebot von DataChecker BV keine Rechte ableiten. 
  3. DataChecker BV kann nicht für seine Angebote haftbar gemacht werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten. 
  4. Die in einem Angebot oder Kostenvoranschlag angegebenen Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben sowie aller im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten, einschließlich Installations-, Reise- und Unterbringungskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben. 
  5. DataChecker BV hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, einen Kunden abzulehnen. 

Artikel 4: Abschluss des Abkommens 

  1. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DataChecker BV eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich angenommen oder bestätigt hat. 
  2. Der Vertrag muss von einem bevollmächtigten Vertreter des Kunden unterzeichnet werden. 
  3. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages können nur und ausschließlich in Schriftform erfolgen. 
  4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten zu verkaufen und/oder zu übertragen. 

Artikel 5 - Durchführung des Abkommens 

  1. Alle Leistungen der DataChecker BV werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung erbracht, es sei denn, die DataChecker BV hat im schriftlichen Vertrag ein Ergebnis ausdrücklich zugesagt und das betreffende Ergebnis auch hinreichend bestimmt beschrieben. 
  2. Nach Zustandekommen des Vertrages wird der DataChecker BV die Leistung so schnell wie möglich gemäß dem Angebot erbringen und dabei die angemessenen Wünsche des Kunden berücksichtigen. Wenn die Preise für bestimmte Teile der Dienstleistung im Voraus bezahlt werden müssen, ist die DataChecker BV nicht verpflichtet, diese Teile zu liefern, bevor diese Preise bezahlt wurden. 
  3. Wenn und soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages es erfordert, ist DataChecker BV berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Hilfspersonen und Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 (2) und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen. DataChecker BV wird bei der Beauftragung von Dritten die erforderliche Sorgfalt walten lassen. 
  4. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, die der DataChecker BV für die Durchführung des Vertrages für erforderlich hält oder die der Besteller vernünftigerweise für erforderlich halten darf, dem DataChecker BV rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführungsfrist beginnt erst, wenn der Besteller die Daten dem DataChecker BV zur Verfügung gestellt hat. 
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen/Anweisungen von DataChecker BV bezüglich der Erbringung der Dienstleistung zu befolgen. 
  6. Wenn Mitarbeiter von DataChecker BV Arbeiten am Standort des Auftraggebers ausführen, wird der Auftraggeber die von diesen Mitarbeitern in angemessener Weise benötigten Einrichtungen, wie z.B. einen Arbeitsraum mit Computer-, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen, kostenlos zur Verfügung stellen. Der Arbeitsplatz und die Einrichtungen werden allen gesetzlichen und sonstigen geltenden Anforderungen an die Arbeitsbedingungen entsprechen. 
  7. Der Besteller stellt den DataChecker BV von Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des DataChecker BV, frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers oder durch unsichere Situationen in seiner Organisation Schaden erleiden. Der Besteller wird den Mitarbeitern des DataChecker BV vor Beginn der Arbeiten die in seiner Organisation geltenden Haus- und Sicherheitsvorschriften zur Kenntnis bringen. 
  8. Werden bei der Durchführung des Vertrages Computer-, Daten- oder Telekommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, genutzt, so ist der Kunde für die richtige Auswahl der erforderlichen Ressourcen und deren rechtzeitige und vollständige Verfügbarkeit verantwortlich, mit Ausnahme der Einrichtungen, die unter der direkten Nutzung und Verwaltung von DataChecker BV stehen. DataChecker BV haftet in keinem Fall für Schäden oder Kosten aufgrund von Übertragungsfehlern, Ausfällen oder Nichtverfügbarkeit dieser Einrichtungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dies der Fall ist.Schäden oder Kosten die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung der DataChecker BV sind. 
  9. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Nutzung des Dienstes und die Art und Weise, in der die Ergebnisse des Dienstes eingesetzt werden, verantwortlich. Der Kunde ist auch für die Anweisung an und die Nutzung durch Nutzer verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Nutzer in einem Autoritätsverhältnis zum Kunden stehen. 
  10. Der DataChecker BV ist berechtigt, den Service (vorübergehend) außer Betrieb zu setzen und/oder dessen Nutzung einzuschränken oder nicht oder nur eingeschränkt zu erbringen, wenn der Kunde eine Verpflichtung gegenüber dem DataChecker BV aus dem Vertrag nicht erfüllt. 
  11. Alle Überprüfungen, Ergebnisse, Berichte oder andere Ausgaben, die durch Test-, Sandbox-, Abnahme- oder Demo-Umgebungen erzeugt werden, werden nur zu Test- und Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt. Aus solchen Überprüfungen oder Ergebnissen können keine Rechte, Ansprüche oder Befugnisse abgeleitet werden, und sie dürfen nicht für Compliance-, rechtliche, regulatorische, vertragliche oder betriebliche Zwecke verwendet oder herangezogen werden. DataChecker BV gibt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oderVerfügbarkeit von Überprüfungen, die in Test- oder Demo-Umgebungen durchgeführt wurden.
  12. Der Kunde erkennt an, dass alle Compliance-Zertifizierungen, Erklärungen, Gütesiegel und die dazugehörige Dokumentation, die von oder im Namen von DataChecker BV zur Verfügung gestellt werden ("Compliance-Zertifizierungen"), alleiniges Eigentum von DataChecker BV oder seinen Lizenzgebern sind. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Compliance-Zertifizierungen ganz oder teilweise zu kopieren, auszustellen, zu vertreiben, zu vervielfältigen, neu zu kennzeichnen, zu unterlizenzieren oder anderweitig zu nutzen oder darzustellen oder sie als sein Eigentum zu verwenden oder sie in einer Weise zu nutzen, die eineeine Genehmigung, ein Sponsoring, eine Zugehörigkeit oder ein Eigentum des Kunden suggeriert. Eine solche Nutzung ist strengstens untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Artikel 6: Konto 

  1. Falls vereinbart, stellt DataChecker BV dem Kunden einen administrativen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung. Mit diesen Daten hat der Kunde Zugang zu einem Kundenportal, mit dem er die Erbringung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen verwalten kann. 
  2. Der Kunde ist selbst für die Wahrung der Vertraulichkeit seines Kontos verantwortlich und muss die darin enthaltenen Daten auf dem neuesten Stand halten. 
  3. Ohne Erlaubnis von DataChecker BV ist es dem Kunden untersagt, den von DataChecker BV erstellten Benutzernamen oder Account Dritten zugänglich zu machen oder für einen anderen als den angegebenen Zweck zu nutzen. 
  4. Jede Handlung, die mittels des administrativen Kontos, des Kundenportals, eines Verwaltungstools oder eines Kontos eines einzelnen Benutzers erfolgt, findet unter der Verantwortung und auf Risiko des Kunden statt. Bei Verdacht auf Missbrauch eines Accounts hat der Kunde dies der DataChecker BV schnellstmöglich zu melden, damit diese Maßnahmen ergreifen kann. 
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, sein Konto oder andere Rechte aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen oder Dritten die Nutzung seines Kontos zu überlassen, es sei denn, DataChecker BV hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
  6. Der DataChecker BV hat das Recht, jederzeit Änderungen am Log-in-Verfahren, am Account, an den E-Mail-Adressen und an den IP-Adressen vorzunehmen, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Entschädigung durch den DataChecker BV hat. In diesem Fall wird der DataChecker BV den Kunden so schnell wie möglich über die Änderungen informieren. 

Artikel 7: Lieferung und Fristen 

  1. Der DataChecker BV wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um (Liefer-)Fristen und (Fertigstellungs-)Termine so weit wie möglich einzuhalten. Der DataChecker BV ist nicht an eine (Liefer-)Frist oder einen (Liefer-)Termin gebunden, die bzw. der aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat und die nach Abschluss des Vertrages eingetreten sind, nicht eingehalten werden kann. DataChecker BV ist auch nicht an einen endgültigen oder nicht endgültigen (Liefer-)Termin gebunden, wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrages vereinbart haben.Vereinbarung (zusätzliche Arbeiten, Änderung der Spezifikationen usw.) oder eine Änderung der Vorgehensweise bei der Ausführung der Vereinbarung vereinbart wurden. Steht die Überschreitung einer Frist unmittelbar bevor, werden sich DataChecker BV und der Kunde beraten, um die Folgen der Überschreitung für die weitere Planung zu besprechen. 
  2. Die bloße Überschreitung einer von der DataChecker BV genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten (Liefer-)Frist oder eines (Liefer-)Termins, unabhängig davon, ob es sich um eine Frist handelt oder nicht, versetzt die DataChecker BV nicht in Verzug. 
  3. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die DataChecker BV nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen innerhalb einer vereinbarten Lieferzeit zu erfüllen, kann die DataChecker BV nur schriftlich in Verzug gesetzt werden, wobei der DataChecker BV eine Frist von mindestens vierzehn (14) Tagen eingeräumt wird, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. 
  4. Gutschriften; wenn der Kunde aufgrund der Nutzung des Dienstes Anspruch auf Gutschriften hat, können diese nur während der Vertragslaufzeit verwendet (eingesetzt) werden. Nach Ablauf des Vertrages verfallen ungenutzte Guthaben und der Kunde hat keinen Anspruch auf deren Auszahlung. 

Artikel 8: Änderungen und Mehr-/Minderarbeit 

  1. Hat der DataChecker BV auf Wunsch oder mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht, die über den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten und/oder Leistungen hinausgehen, so werden diese Arbeiten oder Leistungen vom Auftraggeber an den DataChecker BV nach den vereinbarten Tarifen und in Ermangelung solcher nach den üblichen Tarifen des DataChecker BV vergütet. Der DataChecker BV ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen und kann verlangen, dass hierfür ein gesonderter Vertrag geschlossen wird.abgeschlossen ist. Die Abrechnung der zusätzlichen Arbeiten erfolgt in jedem Fall:
    a) bei Verlängerung des Auftrags;
    b) im Falle von Änderungen des Dienstes;
    c) in den Fällen, die in diesen Bedingungen vorgesehen sind. 
  2. Das Fehlen eines schriftlichen Auftrags für zusätzliche Arbeiten berührt nicht die Ansprüche von DataChecker BV auf deren Begleichung. Eine Minderleistung führt niemals zu einem Anspruch auf Rückzahlung der im Voraus gezahlten Beträge.

Artikel 9. Elektronische Kommunikation 

  1. Der Kunde und DataChecker BV vereinbaren ausdrücklich, dass ein gültiger Vertrag durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen zustande kommt, sobald die Bedingungen in Artikel 4 erfüllt sind. Insbesondere hat das Fehlen einer ordentlichen Unterschrift keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme. 
  2. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem DataChecker BV kann daher auf elektronischem Wege erfolgen, sofern nicht in Verträgen mit dem Kunden, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Gesetz davon abgewichen wird. Die von der DataChecker BV gespeicherte Version der betreffenden Kommunikation dient als Beweis dafür, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden. 
  3. Elektronische Mitteilungen von DataChecker BV an den Kunden gelten als am Tag des Versands beim Kunden eingegangen, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweist. Sofern die Mitteilung aufgrund von Zustellungs- und/oder Erreichbarkeitsproblemen des E-Mail-Postfachs des Auftraggebers nicht empfangen wurde, geht dies auf das Risiko des Auftraggebers, auch wenn das E-Mail-Postfach bei einem Dritten untergebracht ist. 
  4. Der DataChecker BV haftet nicht für Missverständnisse, Verstümmelungen, Verzögerungen oder fehlerhafte Übermittlung von Aufträgen und Mitteilungen infolge der Benutzung des Internets oder anderer Kommunikationsmittel im Verkehr zwischen dem Besteller und dem DataChecker BV oder zwischen dem DataChecker BV und Dritten, soweit dies das Verhältnis zwischen dem Besteller und dem DataChecker BV betrifft, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des DataChecker BV vor. 
  5. Aufgrund der Abhängigkeit vom Internet und seiner unsicheren und manchmal instabilen Natur ist es möglich, dass die DataChecker BV Website nicht immer zugänglich ist. DataChecker BV kann dafür nicht haftbar gemacht werden. 

Artikel 10. Vollstreckungsdienst 

  1. Der DataChecker BV hat das Recht, den Service oder Teile davon für Wartungs-, Änderungs- oder Verbesserungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Der DataChecker BV wird sich bemühen, eine solche Außerbetriebnahme möglichst außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden zu lassen und wird sich - soweit möglich - bemühen, den Auftraggeber rechtzeitig über die geplante Außerbetriebnahme zu informieren. Der DataChecker BV ist jedoch in keinem Fall zum Ersatz von Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Außerbetriebnahme verpflichtet. 
  2. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Änderung der Funktionalität, wird DataChecker BV sich bemühen, den Kunden rechtzeitig zu informieren. Bei Änderungen, die für den Betrieb des Dienstes und damit für die Mehrheit der Kunden relevant sind, ist es nicht möglich, auf eine bestimmte Änderung für einen einzelnen Kunden zu verzichten. DataChecker BV haftet nicht für den Ersatz von Schäden, die durch solche Anpassungen entstehen. 
  3. Sofern der Kunde mit der DataChecker BV keine gesonderte Vereinbarung zur Datensicherung getroffen hat, ist die DataChecker BV nicht verpflichtet, Sicherungskopien (Backups) der vom Kunden auf den Systemen der DataChecker BV gespeicherten Daten zu erstellen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. 
  4. DataChecker BV wird sich bemühen, dass der Kunde die Netze nutzen kann, die direkt oder indirekt mit dem Netz von DataChecker BV verbunden sind. DataChecker BV kann jedoch nicht garantieren, dass diese Netze zu jeder Zeit verfügbar sind. Die Nutzung von Netzen Dritter kann gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen unterliegen. DataChecker BV wird sich bemühen, den Kunden hierüber rechtzeitig zu informieren.
  5. DataChecker BV behält sich das Recht vor, innerhalb der geltenden Aufbewahrungsfrist bereits abgeschlossene Dateien erneut zu bewerten und das Ergebnis zu revidieren, wenn interne Qualitätskontrollen, einschließlich Stichproben, dazu Anlass geben. Dies umfasst unter anderem die Korrektur von fehlerhaften Genehmigungen oder Ablehnungen (falsch positiv/falsch negativ), die bei solchen Kontrollen festgestellt werden. Neubewertungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Engagements für Genauigkeit, Betrugsbekämpfung und kontinuierlicheQualitätsverbesserung. Gegebenenfalls wird der Kunde über ein angepasstes Ergebnis informiert.

Artikel 11. Ausfälle und Service Level Agreement (SLA) 

  1. Vereinbarungen über den Leistungsumfang des Dienstes werden nur ausdrücklich und schriftlich im Vertrag vereinbart. Wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde dem DataChecker BV eine Störung auf die vom DataChecker BV festgelegte Weise melden. In diesem Fall wird sich der DataChecker BV bemühen, die Störung gemäß den Vereinbarungen in dem zwischen den Parteien geltenden Vertrag zu beheben. Wenn nach Ansicht des DataChecker BV die Mitwirkung des Abnehmers für die Untersuchung eines Mangels notwendig oder wünschenswert ist,Der Kunde wird jede von DataChecker BV für nützlich, notwendig oder wünschenswert erachtete Mitwirkung leisten. 
  2. DataChecker BV ist berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die Störung auf eine unvorsichtige oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden oder auf die Nichteinhaltung von Gebrauchsanweisungen zurückzuführen ist. 
  3. Im Falle eines Widerspruchs zu diesen Bedingungen haben die besonderen Bestimmungen des SLA Vorrang. 

Artikel 12. Vereinbarung mit dem Verarbeiter 

  1. Im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze schließt DataChecker BV einen Verarbeitungsvertrag mit dem Kunden ab. 

Artikel 13. Allgemeine Datenschutzverordnung 

  1. Jede Partei ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Bereitstellung oder Nutzung des Dienstes (je nach Fall) jederzeit alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen gleichwertigen Vorschriften einzuhalten, einschließlich (insbesondere) aller Verpflichtungen, die sich aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung und den damit zusammenhängenden Vorschriften ergeben, die die jeweilige Partei betreffen. 
  2. Der DataChecker BV ist nicht verpflichtet, die Ergebnisse des Dienstes aufgrund von Absatz 1 dieses Artikels zu ändern, zu modifizieren und/oder zu verbessern, es sei denn, dies wurde ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart oder der DataChecker BV hält eine solche Änderung, Modifizierung und/oder Verbesserung nach vernünftigem Ermessen für die weitere Nutzung des Dienstes durch seine Kunden und im Allgemeinen für erforderlich. 
  3. Der Kunde hat gegenüber Dritten datenverarbeitungsrechtliche Verpflichtungen, wie z. B. die Verpflichtung, Auskunft zu erteilen sowie die Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten der Betroffenen zu ermöglichen. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Verpflichtungen liegt vollständig und ausschließlich beim Kunden. Die Parteien halten fest, dass DataChecker BV im Falle der Inanspruchnahme des Dienstes in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten"Auftragsverarbeiter" im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung. 
  4. Der DataChecker BV wird (in allen Fällen, in denen er als Auftragsverarbeiter angesehen wird) personenbezogene Daten nur gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die DataChecker BV angewiesen hat, die personenbezogenen Daten so zu verarbeiten, wie es für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. 
  5. Der Kunde garantiert, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die der Kunde der DataChecker BV zur Verfügung stellt, den Anforderungen der Artikel 8 und 33 AVG entspricht. 
  6. Zum Schutz der Integrität der im Zusammenhang mit dem Dienst verwendeten Daten hat der Kunde die angemessenen Anweisungen und Richtlinien der DataChecker BV zur Datensicherheit zu befolgen. Darüber hinaus darf der Kunde digitale Zertifikate, Webzertifikate und andere Sicherheitstools der DataChecker BV nicht kopieren, beeinflussen oder in unzulässiger oder unangemessener Weise verwenden; 
  7. Jede Partei garantiert, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung personenbezogener Daten der anderen Partei trifft. 
  8. Jede Partei gestattet der anderen Partei (nach rechtzeitiger Ankündigung und während der Geschäftszeiten) zu überprüfen, ob die erste Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag in Bezug auf die Nutzung des Dienstes nachkommt:
    a) die Verfahren der anderen Partei in Bezug auf die Sicherheit und Vertraulichkeit vertraulicher Informationen über Kunden der anderen Partei einzuhalten;
    b) Ergreifen Sie alle angemessenen Maßnahmen, um den Geschäftsbetrieb der anderen Partei während eines solchen Audits so wenig wie möglich zu stören. 
  9. Wenn DataChecker BV aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verhaltenskodizes oder anderen gleichwertigen Vorschriften (einschließlich aller angemessenen Auslegungen dieser Vorschriften) oder aufgrund von Änderungen (einschließlich der Beendigung) einer von DataChecker BV gehaltenen Lizenz (Recht zur Nutzung von Daten oder anderen Materialien von Dritten, z. B. vom Lieferanten) der Ansicht ist, dass es für DataChecker BV nach vernünftigem Ermessen nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist, die Dienstleistung weiterhin zu erbringen, hat DataChecker BV das Recht:
    a) den betreffenden Dienst in dem Maße anpassen, wie es für die Durchführung solcher Änderungen erforderlich ist;
    b) den Vertrag in Bezug auf den betreffenden Dienst zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. 
  10. Bei der Ausübung seiner Rechte gemäß dem vorstehenden Absatz wird DataChecker BV den Kunden konsultieren und in angemessener Weise im Einklang mit der Behandlung seiner anderen Kunden handeln. 
  11. Der Kunde stellt die DataChecker BV von allen Ansprüchen Dritter gegen die DataChecker BV frei, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Bestimmungen dieses Artikels nicht (vollständig) erfüllt. 

Artikel 14. Preise, Sicherheiten und Fristen 

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer (VAT) und anderer staatlich auferlegter oder zu erhebender Abgaben. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Preise immer in Euro und der Kunde muss alle Zahlungen in Euro leisten. 
  2. Soweit die vereinbarten Entgelte auf einen bestimmten Zeitraum bezogen sind und nicht über einen ganzen Zeitraum anfallen, kann DataChecker BV einen anteiligen Betrag pro Kalendertag berechnen. 
  3. DataChecker BV hat das Recht, vom Kunden Vorauszahlung und/oder Sicherheit zu verlangen. 
  4. Hat der Besteller periodische Beträge zu zahlen, so ist der DataChecker BV, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, berechtigt, die anwendbaren Preise und Tarife zum ersten Tag eines jeden Quartals anzupassen, sofern der DataChecker BV dem Besteller die beabsichtigte Anpassung spätestens dreißig (30) Tage vor Beginn des betreffenden Quartals schriftlich mitgeteilt hat. Wenn der DataChecker BV die geltenden Preise und Tarife senken möchte, ist der DataChecker BV berechtigt, diese Senkung unverzüglich an den Besteller weiterzugeben.Verhalten. 
  5. Wenn die DataChecker BV im Namen des Kunden einen Vertrag mit einem Dritten, z.B. einem Lieferanten, abgeschlossen hat und dieser Dritte seine Tarife erhöht, ist die DataChecker BV berechtigt, diese Tariferhöhung sofort umzusetzen. 
  6. DataChecker BV ist berechtigt, die Preise jährlich nach billigem Ermessen entsprechend der Marktentwicklung zu erhöhen. 

Artikel 15. Zahlungen 

  1. Der DataChecker BV kann verlangen, dass bestimmte Leistungen per Lastschriftverfahren bezahlt werden müssen. Der Kunde muss die DataChecker BV dazu ermächtigen. 
  2. Alle Rechnungen unterliegen einem Zahlungsziel von vierzehn (14) Tagen oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. 
  3. Der Kunde ist mit der elektronischen Rechnungsstellung durch DataChecker BV einverstanden. 
  4. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Zahlung erstreckt sich auf den Zeitraum ab der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistung. 
  5. Wurde ein Lastschrifteinzug vereinbart, muss der Kunde dafür sorgen, dass das betreffende Konto ein ausreichendes Guthaben aufweist. Sollte die Abbuchung nicht erfolgreich sein, wird der Kunde darüber informiert und DataChecker BV hat das Recht, dem Kunden einen Betrag von € 25,00 für Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. 
  6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Besteller von Rechts wegen in Verzug und der DataChecker BV hat das Recht, Inkassomaßnahmen zu ergreifen. Die DataChecker BV hat außerdem das Recht, die Ausführung des Vertrages oder eines noch nicht ausgeführten Teils des Vertrages ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu beenden oder auszusetzen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der ihm dadurch entstehen kann. 
  7. Für den Versand von (elektronischen) Mahnungen ist DataChecker BV berechtigt, eine Gebühr von € 15,00 pro Mahnung zu berechnen. 
  8. Der Kunde ist niemals berechtigt, Beträge, die er der DataChecker BV schuldet, zu verrechnen. Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung auszusetzen. 
  9. DataChecker BV hat das Recht, die vom Kunden geleisteten Zahlungen zunächst zur Reduzierung der Kosten und dann zur Reduzierung der fälligen Zinsen zu verwenden. 
  10. Wenn der Kunde eine Rechnung nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig bezahlt, gerät er von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil eines Monats, es sei denn, der gesetzliche (handelsübliche) Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche (handelsübliche) Zinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug ist, bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Betrags berechnet. 
  11. Wenn der Kunde mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch auf 75,00 €. 

Artikel 16. Dauer und Kündigung der Abkommen 

  1. Der Vertrag wird für einen von den Parteien vereinbarten Zeitraum geschlossen. Wurde keine bestimmte Laufzeit vereinbart, so gilt eine Laufzeit von einem (1) Jahr. 
  2. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit, längstens jedoch um ein (1) Jahr, es sei denn, der Kunde oder DataChecker BV kündigt den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. 
  3. Jede Kündigung oder Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen, einschließlich einer (elektronischen) Unterschrift, mit der die Authentizität und Integrität der Kündigung ausreichend gewährleistet ist. DataChecker BV hat das Recht, die Kündigung abzulehnen, wenn DataChecker BV die Kündigung nicht für ausreichend zuverlässig oder vollständig hält. 
  4. DataChecker BV hat das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde unter Vormundschaft gestellt oder für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder erwirkt hat oder anderweitig die freie Verfügung über sein Vermögen und/oder seine Befugnisse verloren hat. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, in welcher Form oder aus welchem Grund auch immer. 
  5. Kann eine Leistung von der DataChecker BV aus welchen Gründen auch immer nicht erbracht werden, ist die DataChecker BV berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, ohne eine Entschädigung zu schulden. 
  6. Der DataChecker BV kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Besteller eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber dem DataChecker BV nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig erfüllt oder diesen zuwiderhandelt. 
  7. DataChecker BV ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    a) Der Kunde kommt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Geschäftsbedingungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach;
    b) DataChecker BV nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    c) wenn der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
    d) wenn durch die Verzögerung seitens des Kunden die Erfüllung des Vertrages zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen für DataChecker BV nicht mehr zumutbar ist. 
  8. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von DataChecker BV gegenüber dem Kunden sofort fällig. 
  9. Im Falle einer Kündigung, Beendigung oder Auflösung, gleich aus welchem Grund, ist der DataChecker BV berechtigt, alle gespeicherten Daten zu löschen oder unzugänglich zu machen und alle Konten des Kunden unmittelbar nach dem Datum des Vertragsendes aufzulösen. DataChecker BV ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Kunden eine Kopie dieser Daten zur Verfügung zu stellen. 

Artikel 17. Haftung 

  1. Die Gesamthaftung des DataChecker BV wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages (einschließlich der Nichterfüllung einer mit dem Kunden vereinbarten Gewährleistungsverpflichtung), wegen Auflösung des Vertrages, wegen einer unerlaubten Handlung oder aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist stets auf die Vergütung beschränkt, die der DataChecker BV im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als sechs (6) Monaten ist der Gesamtbetrag der Entschädigung, die DataChecker BV im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten hat, begrenzt.Die Haftung der DataChecker BV ist maximal auf die Höhe der vom Kunden an die DataChecker BV in den letzten sechs (6) Monaten gezahlten Vergütung beschränkt. 
  2. Darüber hinaus ist die Haftung von DataChecker BV insgesamt auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall von der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, sofern eine solche besteht, zuzüglich der Selbstbeteiligung ausgezahlt wird. 
  3. Wenn DataChecker BV haftet, haftet sie nur für direkte Schäden. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
    a) Angemessene Kosten, die dem Kunden entstanden sind, um die Leistung von DataChecker BV vertragskonform zu machen; diese Ersatzleistungen werden jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch oder auf Verlangen des Kunden aufgelöst wird;
    b) Angemessene Kosten, die dem Kunden entstehen, um die Ursache und das Ausmaß des direkten Schadens festzustellen;
    c) Angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung direkter Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben. Für alle anderen direkten, indirekten und/oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Kosten für Betriebsunterbrechungen, Verlust von Geschäftsbeziehungen, Schäden u.a. infolge von Verzögerungen, Datenverlust, Goodwill, Überschreitung einer Lieferfrist und/oder festgestellten Mängeln), die der Kunde nicht als direkte Schäden im Sinne dieserArtikel, auf den verwiesen wird, haftet DataChecker BV nicht. 
  4. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen der DataChecker BV gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der DataChecker BV oder ihrer Führungskräfte. 
  5. DataChecker BV übernimmt keine Haftung für die Folgen, die dadurch entstehen, dass Daten nicht gesendet, empfangen, gespeichert oder geändert werden können, wenn ein vereinbartes Limit für Speicherplatz oder Datenverkehr erreicht wurde. 
  6. Der Kunde akzeptiert, dass DataChecker BV nicht für Schäden haftet, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde oder Dritte keinen Zugang zum Internet und/oder zu über das Internet funktionierenden (Web-)Anwendungen haben. 
  7. Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, erlöschen Handlungsrechte und sonstige Befugnisse des Kunden, gleich aus welchem Grund, gegenüber der DataChecker BV in jedem Fall nach Ablauf eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem ein Umstand eintritt, dass der Kunde diese Rechte und/oder Befugnisse gegenüber der DataChecker BV nutzen kann. 

Artikel 18. Höhere Gewalt 

  1. Unter höherer Gewalt wird in Bezug auf das Abkommen alles verstanden, was in diesem Bereich in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird. 
  2. Die DataChecker BV ist nicht an ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag gebunden, wenn die Erfüllung aufgrund höherer Gewalt unmöglich geworden ist. Der Vertrag kann dann unter Einhaltung der Bestimmungen dieses Artikels aufgelöst werden. 
  3. Zu diesen Umständen zählen in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: staatliche Auflagen, die die Erbringung von Dienstleistungen über das Internet beeinträchtigen, Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, innere Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsstau, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsengpässe, Feuer, Überschwemmungen sowie Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Höhere Gewalt umfasst auch den Fall, dassDataChecker BV nicht in der Lage ist, zu liefern, gleich aus welchem Grund, wodurch die Erfüllung des Vertrages für DataChecker BV nicht zumutbar ist. 
  4. Höhere Gewalt schließt höhere Gewalt des Lieferanten ein. 
  5. DataChecker BV kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei (2) Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die andere Partei zum Schadensersatz verpflichtet ist. 
  6. Sofern der DataChecker BV seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der DataChecker BV berechtigt, den erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde. 

Artikel 19. Garantien 

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Service auf Daten zurückgreift, die der DataChecker BV von Dritten zur Verfügung gestellt werden oder anderweitig öffentlich zugänglich sind, und dass die DataChecker BV nicht in der Lage ist, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Daten zu prüfen oder zu verifizieren. 
  2. Der Kunde akzeptiert, dass der Service von DataChecker BV und die von ihm generierten Daten in ihrer Genauigkeit und Nutzbarkeit eine Momentaufnahme darstellen. 
  3. DataChecker BV gibt keine Garantie oder Zusicherung, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unter Verwendung von indikativen und/oder prädiktiven Systemen oder Datenmodellen oder -techniken zu einem bestimmten Ergebnis für den Kunden führen wird. Der Kunde akzeptiert, dass der Service nicht als alleinige Grundlage für Geschäftsentscheidungen des Kunden und/oder zusätzlicher Nutzer verwendet werden soll. 
  4. Die im Vertrag ausdrücklich genannten Garantien sind die einzigen Garantien, die von den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand gegenseitig gegeben werden. Alle anderen gleichwertigen Garantien, Zusicherungen oder Bedingungen, unabhängig davon, ob sie sich aus dem Gesetz ergeben oder nicht, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 
  5. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. 

Artikel 20. Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

  1. Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche und/oder geschäftskritische Informationen, die von der anderen Partei während des Zustandekommens und der Dauer der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vereinbarung fort. 
  2. Die Parteien werden vertrauliche und/oder geschäftskritische Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen. 
  3. Die Parteien treffen angemessene Maßnahmen in Bezug auf Personal, Agenturen, Hilfspersonen oder Dritte, um diese Vertraulichkeit zu gewährleisten. 
  4. Die oben genannten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen nicht, wenn und soweit sie:
    a) eine Partei aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer behördlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist;
    b) die Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung allgemein bekannt und allgemein zugänglich;
    c) diese Informationen zum Zeitpunkt der Weitergabe an die andere Partei bereits im Besitz dieser Partei waren oder von dieser Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die bereitgestellten Informationen zu verwenden.

Artikel 21. Geistiges Eigentum 

  1. Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der von DataChecker BV zur Verfügung gestellten Software, den Websites, den Dateien oder den Dienstleistungen, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, gehören ausschließlich DataChecker BV oder seinen Lieferanten oder Dritten. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte, die ihm durch diese Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumt werden. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielfältigung von Software, Websites, Dateien oder anderen Materialien ist ausgeschlossen. Eine Abtretung anDas Nutzungsrecht des Kunden ist nicht exklusiv und kann vom Kunden nicht an Dritte übertragen werden. 
  2. Der Quellcode entwickelter Software wird dem Kunden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder im Zusammenhang mit Lizenzbestimmungen Dritter erforderlich ist. 
  3. Der Kunde darf keine Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums aus der Software, den Websites, den Dateien, der Hardware/Software oder den Materialien entfernen oder ändern. 
  4. DataChecker BV behält sich alle Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum vor, das mit den Gegenständen verbunden ist, die sie bei der Ausführung des Vertrages verwendet oder verwendet hat. 
  5. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese Gegenstände Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, um ein Gutachten über die Arbeit von DataChecker BV einzuholen. 
  6. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels verwirkt der Kunde eine Strafe in Höhe von EUR 15.000,00 (fünfzehntausend Euro) für jeden Verstoß oder für jeden Tag, einschließlich eines Teils eines Tages, bis zu einem Höchstbetrag von E 500.000,00 (fünfhunderttausend Euro), unbeschadet aller anderen Rechte, die DataChecker BV geltend machen kann. 
  7. Wenn ein Recht auf geistiges Eigentum an der Software von DataChecker BV auf den Kunden übertragen wird, behält DataChecker BV eine uneingeschränkte und unbefristete Lizenz, die Software und Teile davon in seinem Geschäftsbetrieb zu nutzen und sie an andere zu liefern. 
  8. DataChecker BV behält sich jederzeit das Recht vor, die bei der Durchführung des Vertrages erworbenen Kenntnisse zum Nutzen anderer Kunden zu verwenden, vorausgesetzt, dass keine Informationen des Kunden unter Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen an Dritte weitergegeben werden. 
  9. Keine der vorstehenden Bestimmungen darf in einer Weise ausgelegt oder angewendet werden, die im Widerspruch zu einer Bestimmung aus Lizenzen, wie z.B. Open-Source-Lizenzen, für Software von Lieferanten oder Dritten steht, die Teil der von DataChecker BV entwickelten Software sind. Wenn diese Lizenzen Verpflichtungen für die von DataChecker BV entwickelte Software mit sich bringen, haben diese Verpflichtungen Vorrang vor den Bestimmungen dieses Artikels.

Artikel 22. Anwendbares Recht und Bedingungen 

  1. Auf alle Verträge zwischen dem Kunden und DataChecker BV findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die mögliche Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. 
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und/oder Erfüllung des Vertrages ergeben, werden vom Bezirksgericht Zentralniederlande entschieden. 
  3. Die Bedingungen können über die Website von DataChecker BV abgerufen und gespeichert werden. 
  4. Für die Auslegung der Bedingungen ist stets der niederländische Text maßgeblich.
Nach oben gehen